Sozialrecht – Grad der Behinderung 80 und Merkzeichen „G“ und „B“ bei Parkinson-Syndrom

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt im Rahmen einer Gesamtabwägung. Es ist daher nicht zwingend, dass eine bestimmte gleichartige Erkrankung bei verschiedenen Personen zum selben Grad der Behinderung führt. Vielmehr sind das Alter, die Lebensumstände, der sonstige Gesundheitszustand und vor allem die konkreten Beeinträchtigungen der Lebensführung in die Betrachtung mit einzubeziehen. Daher ist es besonders wichtig, neben den reinen Befundberichten der Ärzte auch die tatsächlichen Einschränkungen des Alltages der Behörde darzulegen.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat mit Urteil vom 08.03.2018 – Az. L 13 SB 28/17 – zu der Frage des Grades der Behinderung bei Vorliegen eines Parkinson-Syndroms Stellung bezogen:

„(…) Das Parkinson-Syndrom des Klägers bedingt einen Einzel-GdB von 80, der zugleich den Gesamt-GdB bildet. Der Senat folgt der überzeugenden Einschätzung des Sachverständigen Prof. Dr. E, die den Vorgaben in B 3.1.2 VMG entspricht. (…)“

Ergänzungen des Anwalts für Sozialrecht:

Das Urteil des LSG zeigt deutlich, dass im sozialgerichtlichen Verfahren Geduld und richtiger Sachvortrag zum Erfolg führen können. Die Behörde hatte noch einen Grad 30 ohne Merkzeichen festgestellt. Die hatte die erste Instanz auch bestätigt.

In der zweiten Instanz hatte das Gericht ein weiteres Gutachten eingeholt. Dieses Gutachten bewertete insbesondere die das Gleichgewicht betreffende Stabilität, die Feinmotorik und die motorische Koordination der oberen Extremitäten und die damit einhergehende Behinderung bei manuellen Tätigkeiten des täglichen Lebens sowie kognitive Defizite. Insgesamt wurde damit ein Grad der Behinderung von 80 und Merkzeichen „G“ und „B“ bei Parkinson-Syndrom festgestellt.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/sozialrecht-grad-der-behinderung-und-merkzeichen-g-und-b-bei-parkinson-syndrom_135021.html

Rechtstipp vom 16.05.2018

aus der Themenwelt Leben mit Behinderung und den Rechtsgebieten Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht

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