In Deutschland können seit März 2017 Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung Cannabisblüten und -extrakte sowie synthetische Cannabinoide zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden. Die Zulassung von medizinischem Cannabis beinhaltet keine Festlegung auf eine Indikation und ist somit auch für Parkinson-Patienten relevant. Laut Gesetz haben schwerbetroffene Patienten sogar einen Anspruch auf Versorgung mit medizinischem Cannabis, wenn übliche Maßnahmen nicht erfolgreich waren oder nicht vertragen wurden oder „eine nicht ganz entfernte Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf schwerwiegenden Symptome besteht“.
Vor diesem Hintergrund und verstärkt durch Medienberichte fragen zunehmend Parkinson Patienten nach Verordnung von Cannabis. Dies stellt die behandelnden Neurologen vor eine neue Herausforderung.
Den vollständigen Text von Tina Mainka, Jan Stork, Ute Hidding und Carsten Buhmann, erschienen in der online-Ausgabe von „Fortschritte in Neurologie und Psychiatrie“ (Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York) finden Sie hier:
https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/html/10.1055/s-0043-120668