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Gewohnte Medikamente nicht austauschen!

in Austausch der gewohnten Arzneimittel aufgrund von Rabattverträgen bei einem Parkinsonpatienten erfordert unter Umständen eine komplette medikamentöse Neueinstellung. Diese erfolgt manchmal auch stationär. Nach Ansicht der Deutschen Parkinson Vereinigung (dPV) ist daher in diesem Bereich der Austausch aufgrund von Rabattverträgen eine Verschwendung von Beitragsgeldern. Anlässlich des Welt-Parkinson-Tags weist die Deutsche Parkinson Vereinigung (dPV) die Bundesregierung darauf hin, dass durch eine medizinisch korrekte Medikamentengabe an Parkinson-Patienten viele Millionen Euro eingespart werden könnten. Denn die verschiedenen Arzneimittel müssten dabei mit viel Aufwand über Wochen aufeinander abgestimmt werden, bis die Wirkung für den jeweiligen Patienten optimiert ist, heißt es in einer Mitteilung. Eine Änderung dieser Kombination verbietet sich nach Ansicht der dPV allein schon deswegen, weil Parkinson auch den Magen-Darm-Trakt in Mitleidenschaft zieht. Das beeinträchtige die Aufnahme der Wirkstoffe zum Teil stark. Selbst wirkstoffgleiche Präparate unterschiedlicher Hersteller wichen aber in ihrer Verfügbarkeit für den Organismus deutlich voneinander ab – und diese Abweichungen können viele Parkinson-Patienten nicht verkraften, erklärt die Organisation.

DPV-Geschäftsführer Friedrich-Wilhelm Mehrhoff findet: „Was sich heute abspielt, das ist richtig betrachtet Verschwendung von knappen Beitragsmitteln. Das Geld der Beitragszahler muss doch so eingesetzt werden, dass die Patienten effizient behandelt werden, und nicht so, dass viele wegen der ständigen Änderungen ihrer Medikation womöglich im Krankenhaus landen.“

Seit Jahren setzt sich die Parkinson-Vereinigung nach eigener Aussage daher für einen Substitutionsausschluss ein, damit Parkinsonmittel im Rahmen von Rabattverträgen nicht mehr ausgetauscht werden müssen, wie das derzeit der Fall ist. „Dieser pharmazeutische Alltag schadet Parkinson-Kranken“, erklärt die dPV.

Immer wieder erfahre die Organisation aus dem Kreis ihrer Mitglieder und von Parkinson-Spezialisten von tragischen Fällen, in denen Patienten infolge eines medizinisch nicht gerechtfertigten Medikamentenaustauschs über Wochen medikamentös komplett neu eingestellt werden müssen – bei ihren niedergelassenen Ärzten oder im Krankenhaus. Die Kosten eines mindestens zweiwöchigen stationären Aufenthalts zur medikamentösen Neueinstellung ließen sich dabei mit rund 7000 Euro beziffern. Müsse beispielsweise nur jeder zwanzigste Patient zur Neueinstellung ins Krankenhaus, koste das die Beitragszahler bereits über 150 Millionen Euro. Da niemand diese Fälle bislang systematisch erfasse, kann Geschäftsführer Mehrhoff auch nicht ausschließen, dass sogar mehr Patienten pro Jahr deswegen ins Krankenhaus kommen. „Aber an Spekulationen dieser Art wollen wir uns nicht beteiligen.“

Einsparungen durch Rabattverträge der Kassen könnten diese Verschwendung von Beiträgen jedenfalls kaum aufwiegen, erklärt der dPV-Vertreter. Er fordert daher die Bundesregierung und insbesondere den neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, sich der Sache anzunehmen.

Auf der Substitutionsausschlussliste befindet sich in der Tat kein einziges Arzneimittel gegen Morbus Parkinson, sondern nur Antiepileptika, Antikoagulantien, herzwirksame Glykoside, Immunsuppressiva, Opioid-Analgetika und Schilddrüsenhormone. So liegt es derzeit in den Händen der Ärzte und Apotheker bei begründeten Bedenken hinschlich der Austauschbarkeit einen Präparatewechsel zu verhindern. Zwar haben die Kassenärztlichen Vereinigungen im Januar ihre Mitglieder darauf hingewiesen, dass das Kreuz nur aus medizinisch therapeutischen Gründen gesetzt werden darf. Diese Gründe wären aber bei einer drohenden Neueinstellung gegeben.

Die Deutsche Parkinson Vereinigung ist bei den Apothekern insbesondere für ihre Kooperation mit dem EU-Versender DocMorris bekannt. Die Rx-Boni-Kooperation DocMorris landete vor dem Europäischen Gerichtshof und sorgt immer noch für Diskussionen um die gesamte Rx-Preisbindung. Im Februar 2017 verkündete die ABDA allerdings, dass man mit der dPV eine Kooperation abgeschlossen habe.

Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/04/11/austausch-aufgrund-von-rabattvertraegen-verschwendet-beitragsgelder

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