Es gibt Hinweise darauf, dass die Krankheit Morbus Parkinson durch Lösungsmittel verursacht werden kann. Trotzdem hat sich der ärztliche Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dagegen entschieden darüber zu beraten, ob diese Erkrankung in die Berufskrankheitenliste aufgenommen werden soll – und wird dementsprechend auch keine Empfehlung dazu aussprechen.
Der Sachverständigenbeirat gibt Empfehlungen an das BMAS, wenn er meint, dass Erkrankungen beruflich bedingt sein können und eine Anerkennung gerechtfertigt ist. Nach einer Literaturprüfung hat er sich im Falle der „beruflichen Verursachung von Parkinson durch Lösungsmittel“ dagegen entschieden, weiter in diese Richtung zu beraten.
Die Erkenntnislage reiche insgesamt nicht aus, um die gesetzlichen Voraussetzung nach §9 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch für eine neue Berufskrankheit zu erfüllen.
Die Begründungen im Einzelnen:
Es sei allgemein noch nicht abschließend geklärt, wie Morbus Parkinson überhaupt entsteht.
Zwar ergaben statistische Analysen, dass Personen mit Lösungsmittelexposition häufiger an Parkinson erkrankten als Personen ohne eine solche Exposition. Die Studien bezogen sich aber auf Lösungsmittel allgemein und nicht auf einzelne Substanzen.
Wurden Einzelsubstanzen betrachtet, war die Zahl der exponierten Personen zu gering, um aussagekräftig zu sein.
Auch Studien zu Dauer und Intensität der Exposition seien nicht ausreichend vorhanden.
In Tierversuchen seien nur für die Einzelsubstanz Trichlorethen Hinweise darauf zu finden, dass sie Parkinson verursachen kann. Hier sei auch sonst die Zahlenbasis zu gering. Zwar könnten bei Vergiftungen mit bestimmten Lösemitteln parkinsonähnliche Symptome auftreten; diese hätten aber nichts mit der „echten“ Krankheit zu tun.
Der Sachverständigenbeirat will die weitere medizinische und epidemiologische Forschung abwarten.