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Sozialrecht

Sozialrecht – Grad der Behinderung 80 und Merkzeichen „G“ und „B“ bei Parkinson-Syndrom

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt im Rahmen einer Gesamtabwägung. Es ist daher nicht zwingend, dass eine bestimmte gleichartige Erkrankung bei verschiedenen Personen zum selben Grad der Behinderung führt. Vielmehr sind das Alter, die Lebensumstände, der sonstige Gesundheitszustand und vor allem die konkreten Beeinträchtigungen der Lebensführung in die Betrachtung mit einzubeziehen. Daher ist es besonders wichtig, neben den reinen Befundberichten der Ärzte auch die tatsächlichen Einschränkungen des Alltages der Behörde darzulegen.Weiterlesen »Sozialrecht – Grad der Behinderung 80 und Merkzeichen „G“ und „B“ bei Parkinson-Syndrom