Viele Kliniken in der Bundesrepublik, akute wie stationäre Reha-Einrichtungen, weisen immer wieder als Behandlungsschwerpunkt die Indikation „Morbus Parkinson“ bzw. „Bewegungsstörungen“ aus. Damit ist jedoch nicht immer gewährleistet, dass eine den spezifischen Bedürfnissen der Parkinson Patienten und ihrer Angehörigen notwendige Behandlung gewährleistet ist und damit der Erfolg eines Klinikaufenthaltes sichergestellt werden kann.
Die dPV hat daher mit interessierten Einrichtungen eine Kriterienliste erstellt, die Merkmale zur Strukturqualität, die Grundlage einer Anerkennung und Zertifizierung von Kliniken als Spezialkliniken durch die dPV definiert. Sie beziehen sich dabei ausdrücklich auf Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, die ein spezielles diagnostisches und therapeutisches Angebot für Parkinson Patienten und artverwandte Krankheiten vorhalten. Die ambulante Versorgung sowie die Versorgung von Parkinson Patienten in neurologischen Fachabteilungen anderer Krankenhäuser bleiben hiervon unberücksichtigt.
Das Zertifikat wird für 3 Jahre von der dPV erteilt und kann auf Antrag der jeweiligen Einrichtung und erneuter Überprüfung jeweils für 3 Jahre verlängert werden. Die Zertifizierung kann im Wege der Überprüfung und Zertifizierung nach KTQ oder DIN EN ISO 9001: 2000 geprüft werden.
Eine Liste der von der dPV zertifizierten Parkinson-Fachkliniken finden Sie hier:
https://www.parkinson-vereinigung.de/diverse-inhalte/fachkliniken.html