Arbeitsgericht spricht der Deutschen Parkinson Vereinigung Zahlungsansprüche in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro zu – grundsätzliche Haftung für steuerliche Folgen festgestellt

Neuss, 30.09.2026 – Die Deutsche Parkinson Vereinigung – Bundesverband – e. V. (dPV) hat in den arbeitsgerichtlichen Verfahren gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Arbeitsgericht Mönchengladbach verurteilte ihn zur Zahlung von insgesamt rund 1,2 Millionen Euro zuzüglich Zinsen. Zudem stellte das Gericht fest, dass er grundsätzlich für steuerliche Folgen seines Handelns sowie für mögliche Rückforderungen von Zuwendungsgebern einzustehen hat. Die Entscheidungen sind rechtskräftig.

„Die Entscheidungen sind ein bedeutender Erfolg für die dPV und ein wichtiger Schritt bei der Aufarbeitung der Vorgänge“, erklärt Holger Naaz, 1. Vorsitzender der dPV. „In den vergangenen Jahren haben viele ehrenamtlich tätige Menschen Außergewöhnliches geleistet. Sie haben Verantwortung übernommen und den Verein durch eine existenzielle Krise geführt, deren Ursachen sie nicht zu verantworten hatten. Dafür gilt ihnen unser ausdrücklicher Dank.“

Gravierende Folgen für den Verein

Die aufgearbeiteten Vorgänge hatten für die dPV erhebliche finanzielle und organisatorische Folgen. Der Verein verlor rückwirkend für mehrere Jahre seine Gemeinnützigkeit und wurde mit Steuerforderungen in Millionenhöhe konfrontiert.

Um die Existenz der dPV und ihre bundesweite Arbeit zu sichern, leitete der Verein ein Restrukturierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ein. Dieses Verfahren konnte inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden.

Aufgrund der Restrukturierung kommen mögliche Zahlungen des ehemaligen Geschäftsführers nicht unmittelbar der dPV, sondern ihren Gläubigern zugute. Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens hat jedoch die Existenz des Vereins gesichert und ermöglicht es der dPV, ihre Arbeit für Menschen mit Parkinson und deren Angehörige fortzusetzen.

„Die vergangenen Jahre waren für unseren Verein und insbesondere für unsere ehrenamtlich engagierten Mitglieder und Funktionsträger mit erheblichen persönlichen und zeitlichen Belastungen verbunden“, so Naaz. „Trotz großer Unsicherheit und zusätzlicher Verantwortung haben sie die dPV zusammengehalten. Ihr Einsatz sowie die Unterstützung der Kanzlei Ganteführer haben entscheidend dazu beigetragen, dass unser Verein seine wichtige Arbeit fortführen kann.“

Gegenstand der Verfahren

Die Verfahren betrafen unter anderem Gelder, die der ehemalige Geschäftsführer nach den gerichtlichen Feststellungen über Jahre zulasten der dPV vereinnahmt und verwendet hatte. Im Mittelpunkt stand ein Bankkonto, das er 2007 ohne Kenntnis des Vorstands bei der Sparda-Bank in Neuss auf den Namen der dPV eröffnet hatte. Gegenüber Erben und Vermächtnisgebern gab er dieses als offizielles Konto der dPV an und veranlasste, dass Zuwendungen dorthin überwiesen wurden.

Von diesem Konto nahm der ehemalige Geschäftsführer über mehrere Jahre hinweg zahlreiche Barabhebungen und Auszahlungen am Bankschalter vor. Nach den gerichtlichen Feststellungen verwendete er die Gelder für private Zwecke. Darüber hinaus betrafen die Verfahren finanzielle Begünstigungen seiner damaligen Assistentin bei der dPV.

Umfang der festgestellten Ansprüche

Der ehemalige Geschäftsführer wurde zur Zahlung von insgesamt rund 1,2 Millionen Euro zuzüglich Zinsen verurteilt. Von besonderer Bedeutung ist außerdem die Feststellung, dass er grundsätzlich für die steuerlichen Folgen seines Handelns einzustehen hat. Die damit verbundenen Steuernachforderungen gegenüber der dPV belaufen sich nach dem derzeitigen Stand der Festsetzungen auf rund 7 Millionen Euro. Darüber hinaus stellte das Gericht eine Ersatzpflicht für mögliche Rückforderungen von Zuwendungsgebern fest. Die rechtliche Aufarbeitung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Die dPV wird die weiteren Verfahren im Interesse des Vereins, seiner Mitglieder und der von ihr vertretenen Menschen konsequent begleiten und über wesentliche Entwicklungen informieren.

Über die Deutsche Parkinson Vereinigung – Bundesverband – e. V.

Die Deutsche Parkinson Vereinigung – Bundesverband – e. V. (dPV) ist eine bundesweit tätige Selbsthilfeorganisation mit Sitz in Neuss. Sie setzt sich für Menschen mit Morbus Parkinson und ähnliche Erkrankungen sowie für deren Angehörige ein. Ihr Ziel ist es, die Lebensqualität sowie die gesundheitliche und soziale Teilhabe der Betroffenen zu verbessern.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere Information und Beratung, die Förderung von Selbsthilfe- und Regionalgruppen, die Interessenvertretung gegenüber Politik und Institutionen sowie die Unterstützung der Forschung zu Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten von Parkinson.

Die dPV wurde 1981 von Menschen mit Parkinson gegründet. Sie zählt mehr als 13.000 Mitglieder und verfügt bundesweit über mehr als 250 Regionalgruppen und Kontaktstellen.

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